Wechselkursmechanismus

Ein Wechselkursmechanismus (WKM) ist ein besonderes Wechselkursabkommen. Momentan gültig ist der Wechselkursmechanismus II. Dieser wurde im Jahr 1999 abgeschlossen. Bevor Länder den Euro einführen dürfen, sind sie dazu verpflichtet, bestimmte Konvergenzkriterien zu erfüllen. Hier gibt es vier Kriterien. Die Teilnahme am Wechselkursmechanismus II zählt dazu. Nach dem EG-Vertrag müssen EU-Staaten, die den Euro einführen wollen, zunächst zwei Jahre am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Hierbei wird unter anderem auch darauf geachtet, dass es bei dem Wechselkurs der noch vorliegenden, eigenen Währung gegenüber dem Euro nicht zu große Schwankungen gibt. Neben der Stabilität des Wechselkurses innerhal der europäischen Union ist auch die Preisstabilität ein weiteres Konvergenzkriterium.

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