Welteinkommen

Im Fall einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt das Welteinkommen einer Besteuerung im Inland. Hierzu zählen dann also nicht nur die im Inland erworbenen Einkünfte, sondern auch die aus dem Ausland. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. In diesem Fall werden dann bei einem Steuerpflichtigen Einkünfte für einen bestimmten Zeitraum durch ähnliche Steuern doppelt versteuert. Das Einkommensteuergesetz besagt, dass eine Person mit Wohnsitz in Deutschland und einem Sparkonto im Ausland mit den anfallenden Zinsen in Deutschland steuerpflichtig ist. In welchem Staat die Zinsen jedoch besteuert werden können, wird durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen im ausländischen Staat festgelegt.

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