Werbeverbot

Ein Werbeverbot bedeutet, dass einzelne Berufszweige nicht werben dürfen. In Deutschland gilt das Werbeverbot in erster Linie für Ärzte und Anwälte. In der Praxis ist das Werbeverbot jedoch eingeschränkt, da die bloße Angabe des Arbeitsschwerpunktes oder der Praxisöffnungszeiten ebenso wie die Neueröffnung einer Praxis auch in bezahlten Anzeigen mitgeteilt werden darf. Unabhängig vom Tätigkeitsfeld gilt ein generelles Werbeverbot für Werbeformen, welche Kosten bei den Empfängern verursachen oder sie übermäßig in ihrer Lebensgestaltung einschränken. Der wichtigste Ausdruck des eingeschränkten allgemeinen Werbeverbotes besteht darin, dass unerwünschte Anrufe ebenso wie unaufgefordert zugeschickte Faxe gegenüber privaten Kunden unzulässig sind. Auch ist derTabakwarenindustrie wie speziell deren Zigarettenmarken in den letzten Jahren ein verschärfteres Werbeverbot in den Medien auferlegt worden.

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