Wertermittlung

Die Wertermittlung bezeichnet die Feststellung eines verlässlichen und objektiven Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes für ein wirtschaftliches Gut. Der Preis einer Ware ist kein objektiver Maßstab für deren Wert, da er subjektiven Entscheidungen der Marktteilnehmer unterworfen ist. Neben den Marktwerten und Verkehrswerten existieren zahlreiche weitere Wertbegriffe, von welchen der Wiederbeschaffungswert dem tatsächlich zu zahlenden Preis weitgehend entspricht, dieser ist für Versicherungsfälle in der Haftpflichtversicherung maßgeblich. Für Besteuerungszwecke vornehmlich bei Immobilien ist der Einheitswert maßgeblich. Bei der Beschädigung von Sammlerstücken ist auch in der Haftpflichtversicherung ausnahmsweise der Liebhaberwert für die Schadensregulierung zu berücksichtigen, auch dieser bedarf der objektiven Wertermittlung.

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