Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Das Wertpapierprospektgesetz gilt seit Mitte 2005 und enthält die Anforderungen, welche für Wertpapierprospekte bei der Neuemission gelten. Das WpPG setzt die Prospektrichtlinie der EU um, seine Einhaltung wird von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) überwacht. Ein Verkaufsprospekt nach dem WpPG ist erforderlich, wenn Wertpapiere öffentlich angeboten werden. Des Weiteren besteht die Prospektpflicht für die Aufnahme von Wertpapieren in einem geregelten Marktsegment an der Börse. Neben den Pflichten bezüglich der Mindestangaben im Verkaufsprospekt enthält das WpPG die Rechtsfolgen einer Verletzung der Rechtspflichten. Das zentrale Ziel des Wertpapierprospektgesetzes und seiner europaweiten Grundlage besteht im Schutz der Investoren vor unzureichenden und falschen Angaben bei der Emission von Wertpapieren.

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