Wertpapierverkaufsprospekt

Ein Wertpapierverkaufsprospekt oder Wertpapierprospekt muss veröffentlicht werden, wenn ein Wertpapier für den Handel am geregelten Markt neu ausgegeben oder zum öffentlichen Verkauf angeboten wird. Der Wertpapierverkaufsprospekt beschreibt das konkrete Wertpapier einschließlich des bezogenen Unternehmens und enthält Angaben über die mit dem Erwerb des Papieres verbundenen Chancen und Risiken. Wertpapierprospekte sind vor ihrer endgültigen Freigabe in Deutschland bei der BaFin und in Österreich bei der FMA vorzulegen. In der Schweiz ist die Veröffentlichung eines Wertpapierverkaufsprospektes auch erforderlich, wenn die angebotenen Wertpapiere nur von einem eng begrenzten Kreis an Anlegern erworben werden können. Die deutschen Bestimmungen zum Wertpapierverkaufsprospekt finden sich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

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