Wertpapierzentralverwahrung

Die Wertpapierzentralverwahrung ist die heute übliche Form der Verwahrung von Wertpapieren, da die Ausgabe effektiver Stücke nicht mehr üblich und auf Grund elektronischer Buchungsverfahren nicht erforderlich ist. Im Rahmen der Wertpapierzentralverwahrung haben Eigentümer von Wertpapieren faktisch nicht das Eigentum an konkreten Stücken, sondern ein Anteilseigentum am Gesamtbestand der entsprechenden Wertpapiere inne. Die Wertpapierzentralverwahrung wird auch als Sammelverwahrung und als Girosammelverwahrung bezeichnet. Maßgeblich für den Eigentumsanteil an im Wege der Wertpapierzentralverwahrung verwahrten Wertpapieren ist je nach Art der Papiere die Stückzahl oder der Nennwert. Die praktische Verwahrung der Wertpapiere erfolgt im Rahmen der Wertpapierzentralverwahrung durch Wertpapiersammelbanken.

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