Wettbetrug

Der Wettbetrug im strafrechtlichen Sinn besteht darin, das Ergebnis eines zu wettenden Ereignisses absichtlich zu verfälschen. Hierzu gehören Maßnahmen wie das absichtliche Zurückhalten eines chancenreichen Pferdes und das bewusste Verlieren oder auch die absichtliche Herbeiführung einer Ecke aufgrund der Beteiligung an einer Wette. Die Wettanbieter bekämpfen den Wettbetrug durch ein ausgeklügeltes Meldesystem, welches das Wetten auf konkrete Ereignisse bei ungewöhnlichen Aktivitäten ausschließt. Den Geschäftsbedingungen einiger Wettveranstalter liegt ein Wettbetrug bereits beim Ausnutzen nur Insidern zugänglicher Informationen vor. Sie schließen somit auch gesetzlich statthafte Wetten auf einen eigenen Sieg des Mitwirkenden aus, da diese nur Einsätze platzieren, wenn sie ihre Form als hervorragend einstufen. Die Wettabgabe durch an einem Sportereignis beteiligte Schiedsrichter oder Kampfrichter ist in jedem Fall unzulässig, da der Wettschein selbst bei korrektem Verhalten den Verdacht auf einen Wettbetrug nahelegt.

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