Wettbewerbsvorteil

Als Wettbewerbsvorteil gilt in der Wirtschaftswissenschaft der Vorsprung eines Marktteilnehmers gegenüber seinen Mitbewerbern. Der zuerst beschriebene Wettbewerbsvorteil bestand darin, Waren günstiger als die Mitbewerber produzieren zu können. Neben dem Preisvorteil beschreiben Autoren heute weitere Wettbewerbsvorteile wie einen Standortvorteil oder auch den Vorteil eines Unternehmens, bereits als Hersteller vergleichbarer Produkte über ein hohes Ansehen bei potentiellen Abnehmern zu verfügen. Somit können die Wettbewerbsvorteile der Anbieter in einem Kostenvorteil oder in einem Erlösvorteil bestehen. Wettbewerbsvorteile bestehen auch auf der Nachfrageseite, so können Kunden in Großstädten zwischen mehr Geschäften als Verbraucher auf dem Land auswählen; zumeist führt die städtische Wettbewerbssituation zu günstigen Verbraucherpreisen.

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