Wiederbeschaffungszeitpunkt

Der Wiederbeschaffungszeitpunkt ist der Termin, zu welchem ein Anlagegut ersetzt werden muss. Der Wiederbeschaffungszeitpunkt ist nicht zwingend mit dem Termin, zu welchem das entsprechende Anlagegut vollkommen abgeschrieben ist, identisch. In den meisten Fällen liegt der tatsächliche Wiederbeschaffungszeitpunkt später als der Termin der vollständigen Abschreibung. Wenn der Wiederbeschaffungszeitpunkt als Folge einer nicht zu behebenden Beschädigung eines Anlagegutes vor der vollständigen Abschreibung liegt, wird das aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gut im Rahmen einer Sonderabschreibung vollständig abgeschrieben. Der geplante Wiederbeschaffungszeitpunkt gibt an, zu welchem Termin eine Neuanschaffung vorgenommen werden soll, während der tatsächliche Wiederbeschaffungszeitpunkt den Termin der Realisierung einer Wiederbeschaffung angibt.

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