Wintergeld

Das Wintergeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur an Beschäftigte im Baugewerbe und im Baunebengewerbe. Es gelangt zur Auszahlung, wenn der Arbeitnehmer das Saison-Kurzarbeitergeld (umgangssprachlich Schlechtwettergeld genannt) nicht in Anspruch nehmen muss, da der Ausgleich über ein im Sommer angelegtes Arbeitszeitkonto erfolgt. Die Höhe des Wintergeldes beträgt 2,50 Euro im Bauhauptgewerbe und 1,03 Euro im Baunebengewerbe. In beiden Fällen wird das Wintergeld steuerfrei und sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Das Wintergeld bildet einen Anreiz, durch das Anlegen von Arbeitszeitkonten nicht auf Saison-Kurzarbeitergeld angewiesen zu sein. Des Weiteren existiert ein Mehraufwand-Wintergeld in Höhe von einem Euro je Arbeitsstunde für Arbeitnehmer, welche auf einem von der Witterung abhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind.

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