Der wirtschaftliche Wert der im Betrieb vorhandenen Güter entspricht den Wiederbeschaffungskosten. Ein wirtschaftlicher Wert besteht sowohl bei Anlagegütern als auch bei im Betrieb gelagerten Produktionsmitteln. Der wirtschaftliche Wert verändert sich regelmäßig, wenn sich die Preise für die einzelnen Güter ändern. Bei Anlagegütern entspricht der wirtschaftliche Wert nicht zwingend dem Buchwert, zumal die meisten Güter des Anlagevermögens bereits vor ihrem endgültigen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen vollständig abgeschrieben sind. Bei der Bilanzerstellung werden Produktionsmittel nicht mit ihrem wirtschaftlichen Wert, sondern mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten aktiviert. In einer zweiten Bedeutung wird Umweltgütern ein wirtschaftlicher Wert zugewiesen, welcher den Nutzen für die Gemeinschaft angibt.