Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer bekleiden ein öffentliches Amt und prüfen die ordnungsgemäße Buchführung von Unternehmen sowie die vorschriftsmäßige Erstellung von Jahresabschlüssen. Grundsätzlich setzt die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ein wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium und mindestens drei Jahre Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei einem anerkannten Prüfer voraus. Auf den Hochschulabschluss kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn der angehende Wirtschaftsprüfer einen überdurchschnittlich langen Zeitraum als Angestellter mit der Aufgabe betraut war. Wirtschaftsprüfer können zugleich als Unternehmensberater, Gutachter und Steuerberater tätig werden. Für die Tätigkeit als selbstständiger Wirtschaftsprüfer ist das Bestehen des entsprechenden Berufsexamens vor der Wirtschaftsprüferkammer erforderlich.

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