Als Wirtschaftsspionage gelten eigentlich nur Maßnahmen zur Ausforschung wirtschaftlicher Leistungen und Ziele, welche von staatlicher Seite vorgenommen oder zumindest gestützt werden. Die Durchführung der Wirtschaftsspionage erfolgt durch Nachrichtendienste, sie wird vermutlich auch zwischen befreundeten Staaten durchgeführt. Nach offizieller Auskunft betreibt der Auslandsnachrichtendienst Deutschlands keine Wirtschaftsspionage. Die Abwehr gegen Wirtschaftsspionage erfolgt durch das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. In der Umgangssprache wird auch die Industriespionage als Wirtschaftsspionage bezeichnet; sie wird jedoch von privaten Unternehmen durchgeführt und richtet sich zumeist gegen Mitbewerber. Die sprachliche Differenzierung zwischen der Wirtschaftsspionage und der Industriespionage wird auch von wirtschaftlichen Fachzeitschriften nicht konsequent durchgeführt.