Witwengeld ist ein anderer Begriff für die Witwenrente. Das Witwengeld wird an den überlebenden Ehepartner beziehungsweise Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft gezahlt. Zu unterscheiden sind das kleine und das große Witwengeld. Das kleine Witwengeld wird nur zwei Jahre lange ausgezahlt, da den Empfängern das Bestreiten des Lebensunterhaltes aus eigenem Einkommen zugemutet werden kann. Das große Witwengeld wird hingegen ohne zeitliche Begrenzung ausgezahlt und steht allen Witwen beziehungsweise Witwern zu, welche beim Ableben ihres Partners mindestens siebenundvierzig Jahre alt gewesen sind. Des Weiteren erhalten Elternteile minderjähriger Kinder das große Witwengeld. Voraussetzung für beide Witwengeld-Varianten ist, dass die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft beim Ableben des Versicherten mindestens ein Jahr bestanden hatte.