Zahlstellen

Bei Zahlstellen handelt es sich um Betriebe, die an frühere Mitarbeiter Versorgungsbezüge zahlen. Eine Möglichkeit in diesem Fall ist die Betriebsrente. In diesem Fall sind auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Diese werden an die Krankenkassen abgeführt. Hierzu müssen bestimmte Meldungen erfolgen. Zunächst war dies per Papier möglich oder auch auf elektronischem Weg. Am 1. Januar 2009 fand hier jedoch eine Änderung statt. Seitdem darf eine Meldung der Zahlstellen nur noch maschinell erfolgen. Bei dem Verfahren der maschinellen Meldungen an die Krankenkasse wird unter anderem die Zahlstellennummer angegeben sowie eine Krankenversichertennummer. Auch der Beginn der Zahlung ist unter anderem wichtig.

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