Zahlungsabkommen

Der Begriff Zahlungsabkommen findet überwiegend im Handel zwischen zwei oder mehreren Staaten oder von Unternehmen im internationalen Handel Anwendung. Grundsätzlich sind gesonderte Zahlungsabkommen nicht zwingend erforderlich, wenn die Währungen aller beteiligter Staaten frei konvertierbar sind, da sich in diesem Fall der Zahlungsverkehr durch die mögliche Umrechnung zwischen den beteiligten Währungen automatisch reguliert. Üblicherweise gewährleistet die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die Zentralbanken der beteiligten Staaten die Einhaltung der im Zahlungsabkommen getroffenen Vereinbarungen. Als Sonderform des Zahlungsabkommens gilt der Swing, bei welchem es sich um einen zumeist einseitig eingeräumten Überziehungskredit hinsichtlich des Warenwertes handelt.

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