Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzmittel, die kurzfristig in Zahlungsmittel eingetauscht werden können. Zu diesen Finanzmitteln gehören Bargeld, Schecks oder auch der Kassenbestand. Zahlungsmitteläquivalente werden bei einem Unternehmen als Liquiditätsreserve behandelt. Unter der Liquiditätsreserve eines Unternehmens versteht man allgemein liquide Mittel, die die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Unternehmens aufrechterhalten, dies auch bei größeren Zahlungsanforderungen. Bei den Kreditinstituten bestehen diese Liquiditätsreserven zum Teil aus bisher nicht abgerufenen Refinanzierungsgeschäften und teilweise auch aus Aktiva-Positionen, die noch an die Zentralbank verkauft werden können. Geschäftsbanken führen Reservekonten für die Liquiditätsreserven bei der Zentralbank. Dieses Reserveguthaben dient der zu wahrenden Mindestreservepflicht, die allen Kreditinstituten auferlegt ist. Die Höhe der Mindestreserve wird über den Mindestreservesatz der entsprechenden Verbindlichkeiten errechnet und von der Zentralbank verzinst. Die zusätzlich von den Banken bereitgehaltene Summe an Zentralbankgeld, die über die Menge des benötigten Bargelds hinausgeht, wird Reservesockel genannt. Sämtliche Bankguthaben bei der Zentralbank, die über dem Mindestreservesatz liegen, stellen einen Reserveüberschuss dar.

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