Zahlungsnachweis

Ein Zahlungsnachweis dient als Beleg, dass eine Zahlung geleistet wurde. Als solche anerkannt werden Kassenbons sowie Bestätigungen einer durchgeführten Überweisung. Das Abstempeln eines Überweisungsvordruckes gilt nicht als Zahlungsnachweis, da die Bank nur die Entgegennahme des Überweisungsauftrages und nicht zugleich dessen Durchführung bestätigt. Quittungen sind ebenso wie Kontoüberzüge als Zahlungsnachweise geeignet. Ämter verwenden teilweise weiterhin Gebührenmarken als Zahlungsnachweise, in vergleichbarer Weise funktioniert die Briefmarke. Für Rechtsgeschäfte ist häufig das Erbringen des Zahlungsnachweises vor deren Durchführung erforderlich. Im Einzelhandel dient der Kassenbon als Zahlungsnachweis, während im Personennahverkehr die Fahrkarte diese Funktion übernimmt. Privatpersonen müssen Zahlungsnachweise gesetzlich zwar nicht aufbewahren, sinnvoll ist aber ihre Verwahrung zu Nachweiszwecken über zwei Jahre bei einmaligen und vier Jahre bei regelmäßigen Zahlungen.

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