Der Begriff Zahlungssperre wird in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet. So handelt es sich hierbei beispielsweise um die Sperrung eines Schecks. Auch bei Wertpapieren kann eine Zahlungssperre festgelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die von einem Gericht vorgenommen wird falls ein Wertpapier vor dem Aufgebot verloren gegangen ist. Wird dieses dann dem Gericht wieder vorgelegt, hat dies zur Folge, dass die Zahlungssperre aufgehoben wird. Wurde eine Zahlungssperre veröffentlicht, so muss die Aufhebung dieser auch wiederum öffentlich bekannt gemacht werden. Dies schreibt die Zivilprozessordnung (ZPO) so vor. Die Bekanntmachung hat durch den elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen. Dieser wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben.