Zeitarbeitsgesetz

Zeitarbeitsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt die rechtlichen Voraussetzung für die Zeitarbeit genannte Arbeitnehmerüberlassung. Zu den Kernpunkten des Zeitarbeitsgesetzes gehören die Erlaubnispflicht für die entsprechenden Unternehmen sowie der Entgeltanspruch. Ein häufiger Verstoß gegen das Zeitarbeitsgesetz besteht darin, Tage mit Nichteinsätzen wegen fehlender Aufträge mit dem Zeitkonto zu verrechnen. Das Zeitarbeitsgesetz sieht für diesen Fall die Pflicht des Zeitarbeitsunternehmens zur Lohnweiterzahlung vor, zumal das Risiko der vorübergehenden Nichtanforderung der Beschäftigten traditionell zur Begründung der geringeren Arbeitsentgelte in der Zeitarbeitsbranche dient. Diese wurde allerdings durch das Zeitarbeitsgesetz eingeschränkt, da dieses frühzeitig einen flächendeckenden Mindestlohn forderte.

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