Zeitarbeitslöhne sind die Vergütungen, welche die Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens erhalten. Diese dürfen laut einer Richtlinie der Europäischen Union eigentlich nicht schlechter als ihre fest im entleihenden Betrieb beschäftigten Kollegen gestellt werden, falls nicht ein Tarifvertrag ihre Schlechterstellung ausdrücklich erlaubt. Tatsächlich ist die von der EU als Ausnahme vorgesehene Vorgehensweise in Deutschland üblich geworden, sie lässt sich durch die Verpflichtung des Zeitarbeitsunternehmens zur Lohnweiterzahlung bei fehlenden Einsatzmöglichkeiten teilweise rechtfertigen. Zeitarbeitslöhne unterliegen der Untergrenze durch den Mindestlohn, dieser wurde in der Zeitarbeitsbranche vor seiner allgemeinen Gültigkeit eingeführt. Für die Zahlung der Löhne an Zeitarbeiter ist das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber verantwortlich.