Zeitarbeitsrichtlinien sind Instrumente der Europäischen Union, deren Ziel die Stärkung der Rechte von Zeitarbeitern ist. Die offizielle Bezeichnung lautet Leiharbeitsrichtlinien, in Deutschland hat sich die Anpassung des Begriffs an die bevorzugte Bezeichnung der Arbeitsverhältnisse als Zeitarbeit durchgesetzt. Die Richtlinien setzten Mindeststandards für die Entlohnung und für die Beschäftigungssituation der Zeitarbeitnehmer. Sie müssen grundsätzlich drei Jahre nach ihrem Erlass von den Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden, die Zeitarbeitsrichtlinien lassen jedoch ausdrücklich tarifvertragliche Abweichungen zu. Auf diese Weise werden die Zeitarbeitsrichtlinien besonders hinsichtlich der Gleichstellung der Rechte der Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb aufgeweicht. Die Zeitarbeitsrichtlinie hinsichtlich des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes von Leiharbeitern wird in Deutschland hingegen uneingeschränkt umgesetzt.