Zeitarbeitsvertrag

Der Zeitarbeitsvertrag ist ein regulärer Arbeitsvertrag bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz, lediglich in den ersten Beschäftigungsmonaten sind Einschränkungen vorgesehen. Obgleich es sich bei einem Zeitarbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit und einer eventuellen Befristung um einen vollwertigen Arbeitsvertrag handelt, akzeptieren nicht alle Geldinstitute Zeitarbeitnehmer als Kreditkunden. Typisch für Zeitarbeitsverträge ist die Klausel, wonach der Arbeitgeber wechselnde Einsatzstellen anordnen kann. In der praktischen Berufstätigkeit gilt neben dem Weisungsrecht des eigenen Arbeitgebers ein weiteres durch den entleihenden Betrieb. Befristete Arbeitsverträge bei einem klassischen Arbeitgeber sind keine Zeitarbeitsverträge, werden umgangssprachlich jedoch gelegentlich als solche bezeichnet.

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