Zentralkreditregister

Bei einem Zentralkreditregister handelt es sich um ein elektronisches Register. Es wird von einer Aufsichtsbehörde, einer Zentralbank oder der Europäischen Zentralbank geführt. Darin enthalten sind sämtliche Informationen, die für einen Kredit relevant sind und in Bezug auf bestimmte Kreditnehmer vorliegen. So handelt es sich unter anderem um Informationen zu Kreditausfällen und es werden einheitliche Nummern vergeben. So kann schnell ein Vergleich erfolgen bezüglich der Bewertung von Kreditnehmern durch Banken. Zentralkreditregister werden vor allen Dingen für Kredite im Millionenbereich erstellt. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) gibt es hierzu eine rechtliche Vorgabe. So müssen Institute, die am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligt sind, in vierteljährlichen Abständen die Deutsche Bundesbank über Millionenkredite informieren.

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