Zinseinkünfte

Der Begriff Zinseinkünfte ist die Kurzbezeichnung für Einkünfte aus Kapitalvermögen, zu denen neben den tatsächlich aus Zinsen stammenden Beträgen auch die Einnahmen aus Dividenden gehören. Zinseinkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, es existiert jedoch ein Sparerfreibetrag. Zudem werden Zinseinkünfte in Deutschland bei Privatpersonen mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer belastet. Ob es sich hierbei tatsächlich um ein Steuerprivileg handelt, lässt sich kontrovers diskutieren, denn der Abzug von mit der Geldanlage verbundenen Kosten und Ausgaben ist nicht zugelassen. Im Ausland erworbene Zinseinkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das gilt auch bei nicht einer Privatperson, sondern einem Betrieb oder einer Kapitalgesellschaft zuzurechnenden Zinseinkünften.

^