Zinsgutschrift

Im Rahmen der Zinsgutschrift werden die anfallenden Zinsen einem Sparkonto gutgeschrieben. Traditionell erfolgt die Zinsgutschrift einmal jährlich mit rechnerischer Wirkung zum 31. Dezember, Abweichungen hiervon sind jedoch möglich. Umgangssprachlich wird bei klassischen Sparbüchern die Eintragung der erhaltenen Zinsen in die Urkunde als Gutschrift bezeichnet, auch wenn dieser Zeitpunkt für die Zinseszinsberechnung unerheblich ist. Die Häufigkeit der Zinsgutschrift wirkt sich direkt auf den Gesamtertrag aus, da gebuchte Zinserträge künftig ebenfalls verzinst werden. Aus diesem Grund ist bei einem Tagesgeldvergleich ein Konto mit monatlicher oder vierteljährlicher Gutschrift der Zinsen vorteilhafter als ein solches mit jährlicher Zinsberechnung. Üblich sind heute neben jährlichen, vierteljährliche und monatliche Zinsgutschriften.

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