Zinsstundung

Die Zinsstundung bedeutet, dass der Kreditnehmer vorübergehend von der Bezahlung der anfallenden Zinsen befreit wird. Eine Zinsstundung kann bereits im Kreditvertrag vereinbart werden, diese Vorgehensweise ist bei Studienkrediten üblich, bei welchen die Tilgung ebenso wie die Zinszahlung erst nach dem geplanten Studienende beginnt. Des Weiteren kann die Bank einer Zinsstundung ebenso wie einer Ratenstundung auf Antrag des Kreditnehmers zustimmen. Der englische Fachbegriff lautet Suspension of interest payment(s). Eine Zinsstundung kann sowohl gewerblichen Darlehensnehmern als auch privaten Bankkunden gewährt werden. Das Instrument der nachträglich vereinbarten Zinsstundung eignet sich bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, während bei einer dauerhaften Verringerung des verfügbaren Einkommens eine Ratenreduzierung mitsamt der damit verbundenen Laufzeitverlängerung vorzuziehen ist.

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