Die Zinszahlung stellt bei der Kreditrückzahlung neben der Tilgung einen Teil der Rate dar. Abweichend zahlen bei endfälligen Darlehen die Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit ausschließlich die anfallenden Zinsen und schließen einen Anlagevertrag oder Sparvertrag für die vollständige Tilgung des Kredites am Fälligkeitstag ab. Bei Sparguthaben wirkt sich die Vereinbarung hinsichtlich der Zinszahlung auf den Ertrag aus. Dieser ist bei gleichem Zinssatz höher, wenn die Gutschrift der anfallenden Zinsen monatlich oder vierteljährlich und nicht jährlich erfolgt, da sich in diesem Fall der Zinseszins-Effekt positiv auf den Gesamtertrag auswirkt. Neben der Entrichtung von Zinsen im engeren Sinn stellt auch die Mietzahlung als Mietzinszahlung eine Variante der Zinszahlung dar.