Zusatzentgelt

Im Gesundheitswesen bezeichnet das Zusatzentgelt, welche Leistungen Krankenhäusern bei einer Abrechnung nach Fallpauschalen zusätzlich vergütet werden. Die einzelnen Zusatzentgelte sind in einem Katalog abschließend aufgeführt, wobei die Abrechnungsfähigkeit einiger Zusatzentgelte vom Alter des Patienten abhängt. Zusatzentgelte im Gesundheitswesen berücksichtigen vor allem in den Fallpauschalen auf Grund ihrer Seltenheit nicht enthaltene Leistungen, mit deren Erbringung ein hoher zeitlicher Aufwand verbunden ist. Außerhalb des Gesundheitswesens bezeichnet das Zusatzentgelt einen für eine besondere Leistung erhobenen Rechnungszuschlag. Vor der Erfindung der Digitalkameras berechneten Fotogeschäfte oftmals ein Zusatzentgelt für die beschleunigte Auftragsabwicklung, wenn der Kunde die Bilder am Abgabetag abholen wollte.

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