In der Kosten- und Leistungsrechnung der Betriebe sind Zusatzkosten die im Betrieb anfallenden Kosten, welchen kein konkreter Aufwand in der Finanzbuchhaltung entspricht. Typische Zusatzkosten in buchhalterischer Hinsicht sind der kalkulatorische Lohn des Unternehmers und die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals. Umgangssprachlich sind Zusatzkosten Aufwendungen für Leistungen, welche beim Vertragsabschluss nicht sicher feststanden beziehungsweise deren Entstehung nicht exakt vorhersehbar war. So bestehen die Zusatzkosten bei Urlaubsreisen aus den nicht im Reisepreis enthaltenen Ausgaben, wozu Ausflüge und - je nach Form der gebuchten Verpflegung - Ernährungskosten gehören. Bei Warenkäufen zur Anlieferung stellen aus Sicht des Empfängers die von diesem zu zahlenden Versandkosten Zusatzkosten dar.