Zusatzkredit

In öffentlich-rechtlichen Haushalten stellt der Zusatzkredit eine zunächst nicht geplante erweiterte Kreditaufnahme dar. Bei Privatpersonen und Unternehmen ist der Zusatzkredit dadurch gekennzeichnet, dass neben bestehenden Darlehen mindestens ein weiterer Kredit aufgenommen wird. Teilweise bezeichnen Banken als Zusatzkredit ein weiteres Darlehen nur, wenn sie selbst den ersten Kredit vergeben haben. Auf der anderen Seite gilt bei einem Umschuldungsdarlehen ein die Umschuldungssumme überschreitender Betrag ebenfalls als Zusatzkredit. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit für einen Zusatzkredit ist in jedem Fall die monatliche Belastung aus den bereits bestehenden Kreditaufnahmen zu berücksichtigen. Die Aufnahme eines Zusatzkredits zur Begleichung von Tilgungskosten und Zinsen bestehender Verbindlichkeiten führt leicht zu einer Überschuldung.

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