Zusatzprämie

Bei Versicherungen ist die Zusatzprämie eine Zahlung, welche Versicherungsnehmer mit einem erhöhten Risiko leisten müssen. Zusatzprämien fallen in der privaten Krankenversicherung ebenso wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn der Versicherungsnehmer unter Vorerkrankungen leidet. Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird ebenfalls häufig als Zusatzprämie oder auch Risikozuschlag bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine alleine vom Arbeitnehmer zu tragende Zahlung, welche Krankenkassen anfordern, sofern ihre Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds zur Finanzierung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Eine Zusatzprämie kann auch zugunsten von Beitragszahlern ausfallen, so erhielten von 1991 bis 1993 Bausparer eine Zusatzprämie, wenn sie ihren Bausparvertrag zu wohnwirtschaftlichen Zwecken in Ostdeutschland verwendeten.

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