Zuschlagsgebühren

Zuschlagsgebühren im eigentlichen Sinn sind öffentlich-rechtliche Gebühren, welche bei einer Zwangsversteigerung anfallen und neben der gebotenen Summe vom erfolgreichen Bieter zu entrichten sind. Bei der Ersteigerung einer Immobilie ersetzt die Zuschlagsgebühr die beim freihändigen Kauf anfallende Notargebühr und ist in der Regel niedriger als diese. Umgangssprachlich wird der Begriff Zuschlagsgebühren auch für zusätzliche Entgelte bei vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet. Das gilt unter anderem bei der Berechnung eines Aufschlages für die monatliche oder halbjährliche Zahlung eines Versicherungsbeitrages. Auch der IC-Zuschlag und der D-Zug-Zuschlag wurden in der Umgangssprache teilweise als Zuschlagsgebühren bezeichnet, das gilt weiterhin für zusätzliche Postgebühren bei Einschreiben oder anderen Zusatzleistungen.

^