Abänderungsklage

Unter einer Abänderungsklage versteht man in den meisten Fällen eine Klage, mit der die Änderung eines Unterhaltstitels erwirkt werden soll. Diese ist jedoch nur zulässig, wenn die Parteien mit den Parteien der Erstentscheidung übereinstimmen, ein Titel vorliegt, bei regelmässig fälligen Zahlungen wie z.B. Unterhaltszahlungen oder wenn der Kläger belegt, dass sich etwa die Einkommensverhältnisse für den Unterhaltsgläubiger signifikant verändert haben seit der vorherigen Verhandlung. Die Zuständigkeiten für die Abänderungsklage obliegen dem Familiengericht am Wohnsitz des Beklagten. Handelt es sich jedoch um die Abänderung eines Kindesunterhaltstitels, ist das Familiengericht am Wohnsitz des Kindes zuständig. Die häufigste Form der Abänderungsklage ist die Verurteilung zu monatlichen Unterhaltszahlungen.

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