Das Abzugsverfahren ist eine der Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und wird auch als Abzugsverfahren bezeichnet. Der Abzugsmethode steht die Anrechnungsmethode gegenüber, bei welcher die gezahlten ausländischen Steuern Berücksichtigung finden, während bei Anwendung des Abzugsverfahrens die im Ausland gezahlten Steuern das steuerpflichtige Einkommen und somit die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommenssteuer (in der Steuergesetzgebung als Einkommensteuer bezeichnet) vermindern. Ausländische und inländische Steuern fallen regelmäßig dann an, wenn in zwei Ländern unterschiedliche Steuergründe wie Wohnort, Ort der anfallenden Einkünfte und Staatsangehörigkeit gelten. Die Abzugsmethode kommt auch zur Anwendung, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem weiteren Staat besteht.