Abzugskredit

Der Abzugskredit ist ein Darlehen an leitende Mitarbeiter beziehungsweise ein Kredit an Eigentümer einer Bank sowie an direkt mit dem Kreditinstitut wirtschaftlich verbundene Unternehmen. Hinsichtlich der Bestimmungen zum Abzugskredit gelten als Eigentümer nur wirtschaftlich stark engagierte Personen und nicht bereits alle Mitglieder einer Genossenschaftsbank. Bei der Vergabe an leitende Bankangestellte ist der Abzugskredit eine besondere Variante des Arbeitgeberdarlehens. Der Name Abzugskredit beruht darauf, dass die vergebene Kreditsumme bilanzrechtlich vom Eigenkapital des Bankhauses abgezogen werden muss. Zudem sind für die Kreditvergabe bei einem Abzugskredit strenge bankrechtliche Bestimmungen zu beachten. Vergebene Abzugskredite sind zusätzlich der Finanzaufsicht zu melden.

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