Abzugskapital

Das Abzugskapital umfasst das gesamte einem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung gestellte Fremdkapital und ist bei der Berechnung kalkulatorischer Zinsen zu berücksichtigen. Zum Abzugskapital gehören nicht nur zinsfrei überlassene Kredite von Gesellschaftern, sondern auch alle noch nicht fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten sowie bereits erhaltene Anzahlungen von Kunden. Des Weiteren sind Rückstellungen und alle sonstigen Verbindlichkeiten dem Abzugskapital zuzurechnen. In der betrieblichen Kostenrechnung gilt, dass der Abzug des Abzugskapitals vom betriebsnotwendigen Vermögen zum betriebsnotwendigen Kapital führt. Zwingend notwendig ist die Berücksichtigung des Abzugskapitals insbesondere bei der Kalkulation öffentlicher Aufträge, da für diesen Fall besondere Vorschriften gelten.

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