Der Abzugsfranchise ist ein Fachausdruck aus der Versicherungswirtschaft und meint einen bei jedem Schaden erneut zu tragenden Selbstbehalt des Versicherungsnehmers. Damit unterscheidet sich der Abzugsfranchise von der üblichen Selbstbehaltklausel, welche sich auf eine maximale Jahressumme als Eigenanteil des Versicherungsnehmers bezieht. Der Abzugsfranchise kann wahlweise als fester Betrag oder als prozentualer Anteil an der Schadenssumme angegeben werden. Bei einer ebenfalls möglichen Kombination aus einem prozentualen Anteil und einem festen Betrag drückt letzterer in der Regel die absolute Höchstgrenze der Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers aus. Der Vorteil der Vereinbarung eines Abzugsfranchises besteht darin, dass eine solche Vereinbarung zu einer spürbaren Reduzierung der Versicherungsbeiträge führt.