Bei einer Abänderungskündigung, häufig auch Änderungskündigung genannt, handelt es sich um die Kündigung eines Vertrages in Verbindung mit einem Angebot für einen neuen, geänderten Vertrag. Da der Arbeitgeber vertraglich vereinbarte Konditionen wie Gehaltszahlungen oder Tätigkeitsbereiche nicht eigenmächtig ändern kann, benötigt er hierzu die Zustimmung des Arbeitnehmers. Des Weiteren sind nur Änderungen zulässig, die dem Arbeitnehmer billigerweise zugemutet werden können. Eine Abänderungskündigung gilt als unwirksam, wenn das Änderungsangebot nicht konkret genug und der Vertragsinhalt nicht eindeutig ist. Sie ist nur in Schriftform wirksam und ist vom Arbeitgeber einer Beendigungskündigung vorzuziehen. Bei einer Abänderungskündigung kann der Arbeitnehmer diese annehmen, Änderungsschutzklage einreichen oder diese unter Vorbehalt annehmen.