Abänderungsvertrag

Ein Abänderungsvertrag, häufig auch Änderungsvertrag genannt, führt dazu, dass ein Vertragsverhältnis mit geänderten Bedingungen fortgeführt wird. Im Gegensatz dazu steht der Aufhebungsvertrag, mit dem bei Unterzeichnung sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag enden. Ein Änderungsvertrag legt die neuen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen fest. Bei Einwilligung des Arbeitnehmers akzeptiert dieser jedoch in der Regel schlechtere Bedingungen und dies häufig mit sofortiger Wirkung, da keine Frist bis zum Wirksamwerden der neuen Bedingungen eingehalten werden muss. Gegen den akzeptierten Änderungsvertrag können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Kündigungsschutzklage kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber bei Nichtakzeptierung des Abänderungsvertrages eine Änderungskündigung unterbreitet.

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