Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe bezeichnet den Betrag der zu leistenden Abfindung. Sie kann vertraglich festgelegt oder im Zuge einer vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart werden. Im allgemeinen Vertragsrecht soll die Abfindungshöhe so gewählt werden, dass sie die Interessen des Anbieters und des Verbrauchers gleichermaßen berücksichtigt. Falls Versicherungsansprüche über eine Abfindung befriedigt werden, bemisst sich die Abfindungshöhe nach den wahrscheinlich bei exakter Abrechnung zu zahlenden Leistungen. Versicherer weichen hiervon bei ihrem ersten Angebot häufig ab und unterbreiten nach dessen Ablehnung ein höheres Abfindungsangebot. Im Arbeitsrecht gilt ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit als Grundformel für die Errechnung der Abfindungshöhe.

^