Abfindungsguthaben

Der Begriff des Abfindungsguthabens stammt aus dem Wirtschaftsrecht und bezieht sich, soweit nicht anders definiert, auf das Ausscheiden eines Mitgliedes aus einer Personengesellschaft. In diesem Fall gehen seine Anteile auf die verbleibenden Gesellschafter über, welche jedoch verpflichtet sind, ihn von seinem Anteil an den Schulden der Gesellschaft freizustellen und ihm den Betrag auszuzahlen, welchen er bei einer Auflösung der jeweiligen Gesellschaft erhalten hätte. Dieser Betrag wird allgemein als Abfindungsguthaben bezeichnet und besteht aus der Rückzahlung der Einlage sowie einer letztmaligen Überschusszahlung. Jede Personengesellschaft kann vertraglich abweichende Regelungen hinsichtlich des Abfindungsguthabens treffen.

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