Abfindungsgeld

Der Begriff Abfindungsgeld ist ein anderes Wort für Abfindung. Gezahlt wird eine solche zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, wenn der Gegner einer eingegangenen Kündigung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfolgreich gegen diese klagen könnte. Im Arbeitsrecht beträgt die Abfindung üblicherweise ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Ein Abfindungsgeld kann auch bei befristeten Mietverträgen zur Auszahlung kommen, wenn diese vorzeitig gekündigt werden. Es ist grundsätzlich möglich, bereits bei einem Vertragsabschluss die Höhe eines möglicherweise zu zahlenden Abfindungsgeldes festzulegen. Eine derartige Vereinbarung ist sinnvoll, damit nicht später vor einem Gericht über die Höhe der zu zahlenden Abfindung gestritten werden muss. Gezahlt wird die Abfindung in einer Summe, statt Barzahlung kann auch Abgeltung durch Aktien vereinbart werden.

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