Abfindungssteuer

Bei der Abfindungssteuer handelt es sich um eine bestimmte Art der Lohnsteuer, welche auf erhaltene Abfindungen zu zahlen ist. Diese Sonderform der Besteuerung gilt nur bei gezahlten Abfindungen nach der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; zahlt der Mieter eine Abfindung wegen der vorzeitigen Lösung eines Mietvertrages an den Vermieter, muss dieser die Einnahmen normal versteuern. Das Finanzamt berechnet die Abfindungssteuer so, als ob die Zahlung in fünf Jahren zugeflossen wäre und vermeidet auf diese Weise eine zu hohe Besteuerung des Abfindungsgeldes auf Grund der Progression. Unabhängig von der fiktiven Aufteilung des Abfindungsgeldes auf fünf Jahre wird die Steuer jedoch sofort fällig und ist vom Arbeitgeber einzubehalten.

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