Abfindungsvereinbarung

Mithilfe einer Abfindungsvereinbarung verzichtet ein Vertragspartner gegen die Zahlung einer einmaligen Entschädigung auf weitere Ansprüche. Im Arbeitsrecht erleichtern Abfindungsvereinbarungen die betriebsbedingte Kündigung und sind auch nach einem durch den Arbeitnehmer gewonnenen Kündigungsschutzprozess anstelle der tatsächlichen Weiterbeschäftigung verbreitet. Im Versicherungswesen schließt die Abfindungsvereinbarung einen Versicherungsfall ab, indem der Versicherer eine einmalige Zahlung anbietet und der Leistungsberechtigte mittels einer Abfindungserklärung auf weitere Ansprüche verzichtet. Die Annahme einer angebotenen Abfindungsvereinbarung beschleunigt die Auszahlung der Versicherungssumme, ist aber zugleich mit einem Verzicht auf möglicherweise erfolgreich einklagbare höhere Beträge verbunden.

^