Abfindungsvergleich

Im engeren Sinn erfolgt ein Abfindungsvergleich nach Verkehrsunfällen, indem der Versicherer dem Geschädigten die Erledigung des Versicherungsverfahrens durch die Zahlung einer Abfindung anbietet. Im Gegenzug verzichtet der Anspruchsberechtigte mittels einer Abfindungserklärung auf weitergehende Ansprüche. Für ihn besteht der Vorteil eines Abfindungsvergleiches darin, dass er die Versicherungsleistungen wesentlich schneller als bei einer exakten Berechnung des Schadens erhält. Grundsätzlich kann der Begriff des Abfindungsvergleiches auf jede Erledigung eines Rechtsverhältnisses durch die Zahlung einer Abfindung angewendet werden. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet der Abfindungsvergleich die vergleichende Untersuchung gezahlter Abfindungen. Diese ist im Arbeitsrecht nur bedingt ergiebig, da mit einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr eine weitgehend eingehaltene Grundformel besteht.

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