Abfindungsvertrag

Mithilfe des Abfindungsvertrages erfolgt eine vorzeitige Vertragsauflösung gegen die Zahlung einer Abfindungssumme. Abfindungsverträge sind nicht nur im Arbeitsrecht, sondern grundsätzlich bei allen Rechtsgeschäften möglich. Im Arbeitsrecht werden Abfindungsverträge beziehungsweise Abfindungsvereinbarungen überwiegend als Aufhebungsverträge bezeichnet. Sie kommen anstelle einer betriebsbedingten Kündigung ebenso wie nach einem vom Arbeitnehmer gewonnenen Kündigungsschutzprozess in Betracht. Mithilfe eines Abfindungsvertrages lassen sich auch weitere Vertragsverhältnisse wie ein Mietvertrag oder ein Mobilfunkvertrag vorzeitig beenden, wobei die zu vereinbarende Abfindungssumme den Interessen beider Vertragspartner gerecht werden soll. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht stellen Abfindungsverträge bei anderen Verträgen überwiegend ein Entgegenkommen an den Verbraucher dar.

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