Abfindungszahlung

Die Abfindungszahlung besteht in der Überweisung der vereinbarten Abfindungssumme an den bisherigen Vertragspartner. Üblicherweise erfolgt die Abfindungszahlung in einer einzigen Summe, abweichende Vereinbarungen im Abfindungsvertrag sind möglich. Arbeitnehmer müssen Abfindungszahlungen versteuern, wobei der Abfindungsvertrag für die Berechnung der Einkommensteuer auf fünf Jahre aufgeteilt wird. Im Versicherungswesen ermöglicht die Abfindungszahlung eine beschleunigte Lösung des Versicherungsfalls. Versicherer bieten diese gegen die Abgabe einer Abfindungserklärung und somit den Verzicht auf weitere Entschädigungsleistungen an. Grundsätzlich lassen sich bei gegenseitigem Willen beider Vertragspartner alle Verträge gegen eine Abfindungszahlung vorzeitig aufheben. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht, wenn der Vertrag eine Klausel hinsichtlich der zu leistenden Abfindungszahlung enthält.

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