Umgangssprachlich werden Gebühren für das Einholen von Auskünften gelegentlich nicht als Gebühren für eine Anfrage, sondern als Abfragegebühren bezeichnet. Entsprechende Gebühren sind für Anfragen bei Einwohnermeldeämtern ebenso wie bei anderen öffentlichen Dienststellen zu zahlen. Auskunfteien wie die Schufa oder Creditreform erheben ebenfalls ein von Kunden teilweise als Abfragegebühr bezeichnetes Entgelt für eine gestellte Anfrage oder auch Bonitätsauskunft. Offiziell als Abfragegebühr bezeichnet wird das entsprechende Entgelt jedoch nur in der Schweiz von der dortigen Zentralstelle für Kreditinformation, welche ähnliche Aufgaben wie die deutsche Schufa wahrnimmt. Eine Abfragegebühr dient außer der Erstattung der mit einer Anfrage verbundenen Kosten zugleich der Vermeidung überflüssiger Abfragen.